Bei einem Bauprojekt müssen viele einzelne Gewerke zeitlich und technisch ineinandergreifen
damit das Bauvorhaben wie geplant fertiggestellt werden kann. Üblicherweise trifft daher den
Architekten teilweise aber auch andere Beteiligte die Pflicht diese Gewerke zu koordinieren
und zu überwachen. Mit der HOAI 2013 wurden diese Koordinierungspflichten erstmals geregelt
zuvor existierten nur richterrechtliche Vorgaben. Der Einhaltung der Koordinierungspflichten
kommt in der Praxis große Bedeutung zu da deren Nichtberücksichtigung bzw. unzureichende
Erfüllung weitreichende Haftungsfolgen nach sich zieht. Das Handbuch stellt diese Pflichten
die Haftung und die dazu bislang ergangene Rechtsprechung kompakt systematisch und
praxisorientiert dar.