Fallbesprechungen sind ein bewährtes Instrument zur Klärung unklarer Situationen. Unter den
verschiedenen Varianten hat sich vor allem ethische Fallbesprechung etabliert. Fallbesprechung
ist im Rahmen des 132g SGB V ausdrücklich vorgesehen. Aber nicht nur dafür legt dieser Band ein
neues Konzept vor. Das im Hospiz- und Palliativbereich und in Altenpflege-Einrichtungen
praxiserprobte Konzept leitet Versorger und Begleiter an sich regelgeleitet und
interprofessionell auf einen gemeinsamen Handlungsansatz zu einigen der die Interessen des
Betroffenen herausstellt aber auch Mitarbeitenden Entlastung bietet Prioritätensetzung
fördert und Aktionismus verhindert.