In der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB werden Straftäter mit
Substanzkonsum behandelt um weitere Straftaten zu verhindern. Seit 1990 hat sich die Zahl der
Untergebrachten auf heute ca. 4.500 mehr als vervierfacht wobei bundesweit etwa die Hälfte
(30-70 %) der Patienten die Behandlung nicht erfolgreich abschließen kann. Zu weit gefasste
Eingangskriterien komplexe Störungsbilder vereinzelte öffentlichkeitswirksame Zwischenfälle
und die reaktive Betonung des Primats der Sicherheit belasten die Arbeit mit immer mehr
Patienten. Diese Situation gibt Anlass die Konzeption der Maßregel zu hinterfragen und
Alternativen zu diskutieren.