Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)GKV-SpitzenverbandVerband der privaten
Krankenversicherung (PKV)Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH)Um die
gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen ist es
unerlässlich dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden.
Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess um möglichst auch in schwierigen
Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen. Die Deutschen Kodierrichtlinien werden
in jedem Jahr basierend auf den aktuellen Versionen der ICD-10-GM und des OPS sowie der
G-DRG-Klassifikation von den Selbstverwaltungspartnern (Deutsche Krankenhausgesellschaft
GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) sowie dem Institut für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) aktualisiert.