Die Pflegeplanung ist im 5 des Pflegeberufgesetzes (PflBG). Demnach soll eine Pflegefachkraft
u.a. folgende Aufgaben selbstständig ausführen können: Erhebung und Feststellung des
individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege Organisation Gestaltung und Steuerung des
Pflegeprozesses sowie Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen. Die
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) umfasst im 16 auch die
praktische Planung der Pflege und die Evaluation des Pflegeprozesses sowie in 35 ebenso für den
schriftlichen Prüfungsteil die Planung Organisation Gestaltung Steuerung und Durchführung
von Pflegeprozessen. Auch das Pflegeversicherungsgesetzt bezieht sich im 18 Abs. 5a SGB XI
darauf dass das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit u.a. auch eine individuelle
Pflegeplanung ermöglichen soll. Durch alle Pflegebereiche hindurch lassen sich Unsicherheiten
hinsichtlich der vollständigen und korrekten Formulierung von Ressourcen Problemen Zielen und
Maßnahmen erkennen. Neu aufgenommen wurden in der 10. Auflage die Qualitätsprüfungs-Richtlinien
(QPR) mit Indikatoren zur Messung der Ergebnisqualität die Pflegeabhängigkeitskala (PAS) und
der Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz.
Neben der Berücksichtigung der Expertenstandards das Begutachtungsinstrument (BI) sowie
Hinweise aus den Richtlinien des MDK. Zum individuellen Differenzialassessment und zur
eigenverantwortlichen Plausibilitätsüberprüfung findet die Bezugspflegefachkraft übersichtliche
Arbeitshilfen zur Dokumentation der Pflege und Betreuung die sie gemäß ihres
Pflegefachvorbehaltes verwenden kann z.B. Vordrucke zur Einschätzung von Atmung Ernährung
Obstipation Dehydratation Zystitis Thrombose Kontraktur Munderkrankungen Harninkontinenz
sowie Bradford- und PÃœdA-Skala zur pflegerischen Ãœberwachung der Arzneimittelwirkung
Biografiebogen Wunddokumentation Berichteblatt Aktivierungsnachweis Pflegetagebuch
Meldebogen (Zwischenfall) und Evaluationsbogen.