Personzentrierung und Teilhabe sind die zentralen Leitbegriffe für eine zukunftsweisende
Behindertenhilfe. Bei Menschen mit sog. Geistiger Behinderung und komplexem
Unterstützungsbedarf ist die Umsetzung der Leitprinzipien durch fehlende Ressourcen und
institutionelle Strukturen erschwert. Die hier vorgelegten Standards verstehen sich als Beitrag
zum notwendigen Prozess der Ausgestaltung Konkretisierung und Umsetzung von Teilhabe in
fachlicher rechtlicher und sozialpolitischer Hinsicht. Die Standards konzentieren sich auf
fünf Handlungsfelder: Teilhabe und Assistenz Teilhabe und Pflege Individuelle Teilhabeplanung
und Teilhabemanagement Teilhabe im Sozialraum Teilhabe am Arbeitsleben.