Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft GKV-Spitzenverband und der
Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK GmbH) überarbeiten jährlich die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) unter Beteiligung von
Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat. Für das Jahr 2021 sind in den Kommentaren u. a. die
Entscheidungen des Schlichtungsausschusses über die zwischen der Sozialmedizinischen
Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste (SEG-4) und dem Fachausschuss
für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling
(FoKA) als strittig festgestellten Kodierempfehlungen berücksichtigt worden. Die
Kommentierungen sind von ausgewiesenen Kodier-Experten aus der Praxis für die Praxis
zusammengestellt worden.