Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft GKV-Spitzenverband und der
Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK GmbH) überarbeiten jährlich die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) unter Beteiligung von
Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat. Auch in der Version 2022 der Kommentierung sind in
den Kommentaren u. a. die Entscheidungen des Schlichtungssausschusses über die zwischen der
Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste (SEG-4)
und dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft
für Medizincontrolling (FoKA) als strittig festgestellten Kodierempfehlungen berücksichtigt
worden. Die Kommentierungen sind von ausgewiesenen Kodier-Experten aus der Praxis für die
Praxis zusammengestellt worden.