Die Vertragsmuster werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als unverbindliche
Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patienten und Krankenhäusern geltenden
Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie Behandlungsverträge empfohlen und haben als Vorbild für
die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit den Patienten bundesweit Eingang in die Praxis
gefunden. Die Vertragsmuster werden fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen
angepasst. In die 15. Auflage wurden neue Musterformulare zur Übergangspflege sowie zur
tagesstationären Behandlung im Krankenhaus aufgenommen. Zudem sind Anmerkungen zum neuen
Ehegattennotvertretungsrecht enthalten.