Favor dotis meint die Tendenz der klassischen Juristen anomalisches Recht (SAVIGNY) in Kauf zu
nehmen um Mitgiften nach Möglichkeit zu privilegieren. Stagl zeigt dass dieser Leitsatz der
römischen Jurisprudenz aus der Lex Iulia et Papia Poppaea stammt und gleich dieser das Ziel hat
Kopfzahl Niveau und Moral des römischen Volkes zu heben. Hiervon ausgehend analysiert Stagl
die Wirkungsweise des favor dotis in einzelnen Entscheidungen der Juristen. Dabei zeigt sich
dass praktisch kein noch so eherner Grundsatz des römischen Rechts dem Momentum des favor dotis
standhielt. Im dritten Teil der Arbeit geht es Stagl darum darzulegen wie die Juristen mit
diesem Systembruch umgingen. Es erweist sich dass die Eigentumsverhältnisse an der Mitgift mit
den herkömmlichen Kategorien nicht mehr zu erfassen sind und sich vollständig auch nur dann
beschreiben lassen wenn man die Mitgift als durch ius publicum überformt ansieht.
Dementsprechend begreift Stagl den favor dotis als den 'effet utile' kaiserlicher Sozialpolitik
im Gewande des Privatrechts. Solche Phänomene waren den Juristen keineswegs neu wie das
Militärtestament zeigt sie wurden als ius singulare begriffen also als ein Recht das um der
Verwirklichung politischer Ziele willen der ratio iuris widerspricht. Ziel dieser Kategorie war
es das herkömmliche von den Juristen der Vernunft entsprechend geschaffene Recht vor der
Willkür politischer Gesetzgebung zu bewahren.