Die Öffentlichkeit des Zivilprozesses ist ein (verfassungsrechtlicher) Prozessgrundsatz und
Bestandteil des Fairnessgebots nach Art 6 EMRK. Gem 171 ZPO hat nicht nur die Verhandlung
sondern auch die Verkündung der richterlichen Entscheidung öffentlich zu erfolgen. In
Zivilprozessen finden allerdings regelmäßig keine (öffentlichen) Urteilsverkündungen statt
vielmehr werden Urteile in der Praxis vielfach vorbehalten ( 415 ZPO) und den Parteien
schriftlich zur Kenntnis gebracht. Auch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) sind nur
in wenigen Fällen Entscheidungen der Gerichte erster und zweiter Instanz veröffentlicht worden
(verfügbar sind dort vor allem Entscheidungen des OGH). Der Autor des Werks untersucht die
Vorgaben des Öffentlichkeitsgebots hinsichtlich der Zugänglichkeit zivilprozessualer
Entscheidungen und behandelt folgende Themenbereiche: Öffentlichkeitsgrundsatz und
Entscheidungsveröffentlichung Möglichkeiten zur Kenntnisnahme von Zivilentscheidungen
Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Publizitätspflicht Anonymisierungsgebot ( 15 Abs 4 OGHG)
Recht auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten insb aufgrund der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) datenschutzrechtlicher Rechtsschutz im Zivilverfahren.