Die personalrechtlichen Vorschriften für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten stehen nun
seit mehr als 12 Jahren in Geltung. Die 2010 erschienene Kommentierung des Kollektivvertrags
für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten und der personalrechtlichen Vorschriften des
Universitätsgesetzes 2002 hat die Rechtspraxis und auch die Judikatur wesentlich beeinflusst.
Die nunmehrige Neuauflage erfasst alle seither erfolgten Änderungen sowie die zu diesem
Rechtsbereich ergangene Rechtsprechung und berücksichtigt das einschlägige Schrifttum. Dabei
werden die Vorzüge der Erstauflage beibehalten und weiterentwickelt so dass die Aktualisierung
eine umfassende rechtsdogmatische Aufarbeitung der speziellen Vorschriften des
Universitäts-Personalrechts eingebettet in das allgemeine Arbeitsrecht und mit sämtlichen
erforderlichen Bezügen zu den teilweise weiter geltenden Vorschriften des Beamten- bzw
Vertragsbedienstetenrechts bietet. Kommentiert sind: Universitätsgesetz 2002 (alle
personalrechtlich relevanten Bestimmungen) Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der
Universitäten Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge. Weiterhin topaktuelle Information
aus erster Hand: Die AutorInnen waren an der Entstehung des Kollektivvertrags beteiligt und
waren bzw sind auch in dessen Implementierung an den Universitäten eingebunden. Viele der im
Kommentar behandelten Fragen stammen daher unmittelbar aus Rechtspraxis und Personalmanagement
an den Universitäten.