In den letzten Jahren hat sich das gesetzliche Regelwerk für den betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz grundlegend geändert. Die Betriebssicherheitsverord-nung (BetrSichV) und die
in der Folgezeit erlassenen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
beschreiben sehr konkret und detailliert welche Anforderungen an die Beschaffung und die
Benutzung von Arbeitsmitteln zu stellen sind und was bei der Einrichtung und dem Betreiben
einer Arbeitsstätte im Einzelnen zu beachten ist. Dies schafft ein neues Problem: In kurzer
Zeit ist ein neues sehr umfangreiches Re-gelwerk in Kraft getreten und trifft nun auf eine
betriebliche Situation in der sich die Akteure die sich in den langen Jahren des
Neoliberalismus an einen eher lässigen Umgang mit unbestimmten und unkonkreten Vorschriften
gewöhnt haben. Nun gilt es sich in die neuen Vorschriften und die konkreten Vorgaben
einzuarbeiten um sie im betrieblichen Alltag auch anwenden zu können.Gesetzliche Vorgaben für
die Arbeitgeber und staatliche Kontrolle durch Gewerbeaufsicht bzw. Ämter für Arbeitsschutz
oder die gesetzlichen Unfallversicherungen allein reichen offensichtlich nicht aus dem Thema
Arbeits- und Gesundheitsschutz die Bedeutung zu verleihen die ihm zukommt.Deshalb richtet sich
die Hoffnung des Verfassers auf die Betriebs- und Personalräte. Sie sind der Schlüssel für
nachhaltige Veränderungen. Sie können hinreichend unab-hängig von Einflüssen des Arbeitgebers
agieren. Ihre Aufgabe ist es die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Sie haben ein
weitreichendes Mitbestimmungsrecht in der Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und damit
einen großen Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Diese Broschüre wendet sich in
erster Linie an Betriebs- und Personalräte zur Unterstützung ihrer Arbeit.