Im Rahmen dieses Buches soll der Begriff des Wissens folgendermaßen definiert sein: Eine Person
hat Wissen über das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts wenn sie die wahre und epistemisch
gerechtfertigte Überzeugung hat dass dieser Sachverhalt tatsächlich vorliegt. An dieser
klassischen Definition des Wissens werde ich trotz aller Einwände dagegen hier in diesem Buch
entschieden festhalten da diese Definition meiner Ansicht nach die notwendigen wie auch die
hinreichenden Bedingungen dafür formuliert um einer Person das Wissen über das Vorliegen eines
bestimmten Sachverhalts zuzuschreiben. Diese Bestimmung des Begriffs des Wissens als wahre und
epistemisch gerechtfertigte Überzeugung einer Person über das Vorliegen eines bestimmten
Sachverhalts geht letztlich auf Platon zurück der diese Begriffsbestimmung unter anderem im
Dialog Theätet und im Dialog Menon entwickelt (hat). Es ist genau diese Konzeption von Wissen
als die wahre und epistemisch gerechtfertigte Überzeugung einer Person über das Vorliegen eines
bestimmten Sachverhalts die Edmund L. Gettier in seinem berühmten Aufsatz Is Justified True
Belief Knowledge? von 1963 angegriffen und in dem er scheinbar gezeigt hat dass diese
Definition des Wissens unvollständig ist. Aus diesem Grund werden alle die sich mit der
Philosophie der Erkenntnis und des Wissens beschäftigen früher oder später auf die sogenannten
Gettier-Fälle bzw. auf das sogenannte Gettier-Problem stoßen. Die Gettier-Fälle werden im
Rahmen der Philosophie des Wissens und der Philosophie der Erkenntnis deshalb für so relevant
erachtet weil sie (angeblich) zeigen dass eine Person eine wahre und epistemisch
gerechtfertigte Überzeugung über das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts haben kann ohne
zu wissen dass dieser Sachverhalt tatsächlich vorliegt. Ich wiederum zeige in diesem Buch
dass Gettier anhand dieser zwei Fälle nicht gezeigt hat dass diese klassische Definition des
Wissens unvollständig ist und einer Ergänzung bedarf. Ebenso bin ich überzeugt davon dass sich
prinzipiell kein Fall konstruieren lässt der zeigt dass eine Person eine wahre und
epistemisch gerechtfertigte Überzeugung über das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts hat
und diese Person zugleich nicht weiß dass dieser Sachverhalt tatsächlich vorliegt.