Vermeiden Sie hohe Bußgelder!Jedes Unternehmen ist verpflichtet seine Mitarbeiter über ihre
Arbeitsschutzrechte zu informieren. Der gesetzlichen Fürsorgepflicht kommt es am einfachsten
nach indem es die zum Aushang vorgeschriebenen Gesetze an geeigneter Stelle im Betrieb und in
der Verwaltung aushängt und so allen Mitarbeitern zugänglich macht.Kommt der Arbeitgeber der
Aushangpflicht nicht nach kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 EUR
geahndet werden.In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine
Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.Als
Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!