Die staatliche Religionspolitik gewinnt in der Bundesrepublik Deutschland seit rund zwei
Jahrzehnten an Bedeutung. Heute wird sie von Wissenschaft und Politik als eigenständiges
Politikfeld begriffen. Definieren lässt sie sich als Summe aller politischen Entscheidungen
die innerhalb der Grenzen des verfassungsrechtlich Statthaften Einfluss auf die Ausgestaltung
jener rechtlichen politischen finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen nehmen die für
die Entfaltung des religiösen Lebens der Bürger wie für das Wirken der Religionsgemeinschaften
und für deren Verhältnis zum freiheitlichen neutralen und kooperationsoffenen Verfassungsstaat
maßgeblich sind. Auch wenn die Religionspolitik des Staates der Sache nach kein neues Phänomen
darstellt hat insbesondere die in den vergangenen Jahrzehnten angewachsene Präsenz
muslimischer und anderer religiöser Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland doch zu
einer veränderten Sicht auf religionspolitische Sachverhalte geführt die Fragen nach
Notwendigkeit und Grenzen staatlicher Religionspolitik neu aktualisiert und das Spektrum
religionspolitischer Entscheidungsoptionen neu in den Blick gerückt. Diese Entwicklungen waren
Anlass im Rahmen der 58. Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche den Möglichkeiten und
Grenzen staatlicher Religionspolitik nachzuspüren und damit erstmals in der nahezu
sechzigjährigen Geschichte dieser Reihe der staatlichen Religionspolitik - ihren
Erscheinungsweisen und ihrem rechtlichen Rahmen ihren Chancen und Risiken ihren
Herausforderungen und Akteuren - eine eigene Tagung zu widmen. Zu diesem Zweck behandelte die
Veranstaltung in ihrem ersten Teil Grundsatzfragen in deren Zentrum eine Bestandsaufnahme der
gegenwärtigen Handlungsfelder und eine Vermessung des rechtlichen Rahmens staatlicher
Religionspolitik sowie die Erörterung hieraus resultierender politischer Gestaltungsoptionen
standen. Der zweite Teil der Tagung widmete sich konkreten Herausforderungen der
Religionspolitik namentlich der Frage ob und inwiefern die Religionsförderung von
Minderheiten und die Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu den
Aufgaben staatlicher Religionspolitik zählen. Abgerundet wurden die diesbezüglichen
Erörterungen durch einen Vortrag des Chefs der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
über Grundsätze und Herausforderungen der Religionspolitik aus Sicht der staatlichen Praxis.
Der dritte Teil der Tagung richtete den Blick schließlich auf die föderale Dimension und die
institutionalisierten Akteure staatlicher Religionspolitik.