Als Franz Engelbert von Landsberg 1763 Haus Steinfurt in Drensteinfurt erbte geriet er in
einen gerichtlichen Erbschaftsprozess mit entfernten Verwandten. Die Gebrüder Recke-Stockhausen
waren in einem langen Verfahren zum Teil erfolgreich und erhielten die Drensteinfurter Lehen
zugesprochen. Der Prozess wurde beim Reichshofrat in Wien geführt und zog sich lang hin da die
Gebrüder Recke-Stockhausen sich für die rechtmäßigen Erben sämtlicher Mann-Lehen der
Drensteinfurter Lehnkammer hielten. Auch der Aspekt möglicher Lehnsentfremdungen trug zur
Komplexität des Rechtsstreits bei. Für den Freiherrn von Landsberg stellte Vikar Johann Edmund
Wiesmann alle relevanten Archivbelege zur Entwicklung der Drensteinfurter Grundherrschaft
zusammen und kommentierte sie. Sein Schwarzes Buch war eine Handreichung für die
Rechtsvertreter der landsbergschen Partei die dem Gericht nicht vorgelegt wurde. Nachdem 1810
der Prozess durch Vergleich ein günstiges Ende für den Freiherrn von Landsberg fand verblieb
das Schwarze Buch in dessen Archiv. Unbestechlich und kenntnisreich beschrieb Johann Edmund
Wiesmann in seinem Schwarzen Buch das er selbst nach der Farbe des Einbands so nannte die
Drensteinfurter grundherrschaftlichen Rechtsverhältnisse nach den ihm bekannten
Rechtsdokumenten. Wer es heute liest bewegt sich mit Johann Edmund Wiesmann durch
Drensteinfurt in einem 500jährigen Zeitraum von etwa 1300 bis 1800.