2011 wurden die Rahmenstatuten für Pastoral- und Gemeindereferenten durch die Deutsche
Bischofskonferenz nach vorheriger Überarbeitung neu herausgegeben. Erstmals wurde den Statuten
eine Theologische Präambel vorangestellt. Darin sollte die theologische Grundlage dieser
pastoralen Berufe für sogenannte Laien dargestellt werden.Aus den relevanten Dokumenten des II.
Vatikanischen Konzils vor allem der Kirchenkonstitution Lumen Gentium sowie aus den
korrespondierenden Beschlüssen der Würzburger Synode und den universalkirchlichen Vorgaben des
CIC 1983 lässt sich das Berufsprofil der Pastoralreferentinnen und -referenten theologisch und
kirchenrechtlich ableiten. Sowohl die genannten Quellen als auch die Präambel der
Rahmenstatuten lassen erkennen dass die Entwicklung der Beschreibung eines solchen
Berufsprofils keinesfalls abgeschlossen ist.Das Berufsbild der Pastoralreferenten ist nicht
statisch sondern in seiner Dynamik immer auch an die Entwicklungen der kirchlichen
Wirklichkeit anzupassen. Das universalkirchliche Recht bietet dabei durchaus Chancen und
hilfreiche Rahmensetzungen - auch wenn der Gesetzgeber diese pastorale Berufsgruppe nicht
explizit erwähnt - die Rechtssicherheit gewähren und charismenorientierte
Zukunftsorientiertheit ermöglichen.