Zum WerkDas Beweisrecht gehört zu den zentralen Materien des Verwaltungsprozessrechts. Eine
große praktische Bedeutung hat es zum Beispiel im Ausländer- und Asylrecht Beamten- und
Disziplinarrecht sowie im Bau- Umwelt- und Technikrecht. Der neue Leitfaden bietet erstmals
einen systematischen Gesamtüberblick.Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den - aus anwaltlicher
Sicht besonders wichtigen - Beweisanträgen. Sie dienen im Verwaltungsprozess der vom
Amtsermittlungsgrundsatz geprägt wird vor allem der Information der Beteiligten über den Stand
der gerichtlichen Meinungsbildung und dem Offenhalten von Verfahrensrügen. Der Leitfaden klärt
die einschlägigen Fragen von der Abfassung der Beweisanträge über ihre Verbescheidung durch das
Gericht bis hin zu Reaktionsmöglichkeiten des Anwalts auf abgelehnte
Beweisanträge.Beweisanträge sind fehleranfällig und zwar gleichermaßen für Rechtsanwälte und
Richter. Umso wichtiger ist die Kenntnis des notwendigen Handwerkszeugs das der Leitfaden
vermittelt.Neben dem Beweisantragsrecht werden auch die Beweisaufnahme die Beweiswürdigung
die Beweislast und das Beweismaß erläutert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den jeweiligen
verwaltungsprozessualen Besonderheiten.Ein Anhang enthält Beweisanträge und Beweisbeschlüsse
aus der Gerichtspraxis (z.B. aus ausländer- und asylrechtlichen Verfahren).Vorteile auf einen
Blick- erste umfassende Darstellung zum Beweisrecht im Verwaltungsprozess- Formulierungshilfen
für Beweisanträge- Checklisten Fallbeispiele und Praxistipps zum prozesstaktischen
VorgehenInhalt- Inhalt und Abfassen von Beweisanträgen- Stellen von Beweisanträgen-
Ablehnungsgründe für Beweisanträge- Gerichtliche Entscheidung über den Beweisantrag-
Beweisaufnahme und Beweiswürdigung- Beweislast und BeweismaßZum AutorDer Autor verfügt über
langjährige anwaltliche Erfahrungen in Verwaltungsprozessen. Er ist Leiter des Fachinstituts
für Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts und durch zahlreiche Publikationen im
Öffentlichen Recht ausgewiesen.ZielgruppeDer Leitfaden wendet sich an alle im Verwaltungsrecht
und Ausländer- und Asylrecht tätigen Rechtsanwälte insbesondere Fachanwälte für
Verwaltungsrecht Verwaltungsrichter sowie Behördenvertreter aber auch an
Unternehmensjustitiare und Verbandsjuristen die mit verwaltungsprozessualen Fragen befasst
sind.