Zum WerkUnter den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370 2007 hatte für die Vergabe von
Aufträgen über Leistungen im Schienen- und Straßenpersonenverkehr in Europa und in Deutschland
eine neu Ära begonnen.Seit dem Erscheinen der Erstauflage des Kommentars hat die Europäische
Kommission umfangreiche Leitlinien zur Interpretation der Verordnung (EG) Nr. 1370 2007
erlassen die die Praxis der Vergabe und beihilfenrechtlichen Finanzierung von ÖPNV-Leistungen
nachhaltig beeinflussen. Dies umfasst vor allem Adaptionen im Personenbeförderungsgesetz aber
auch Modifikationen durch die im letzten Jahr umgesetzte Novellierung des allgemeinen
(GWB-)Vergaberechts.Die Verordnung Nr. 1370 2007 hat vor diesem Hintergrund in der deutschen
Rechtspraxis des öffentlichen Personennahverkehrs eine wichtige Stellung eingenommen.
InhaltInhalt EU-Verordnung 1370- Zweck und Anwendungsbereich- Begriffsbestimmungen- Vergabe und
Ausgestaltung Öffentlicher Dienstleistungsaufträge- Obligatorischer Inhalt öffentlicher
Dienstleistungsverträge und allgemeiner Vorschriften- Spezifikation gemeinwirtschaftlicher
Verpflichtungen- Arbeitnehmerübergang sowie Qualitäts- und Sozialstandards in Ausschreibungen-
Zugang zum Eisenbahn-Rollmaterial- Neue Direktvergabetatbestände im SPNV auf europäischer
Ebene- Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen- Veröffentlichungs- und
Transparenzpflichten- Vereinbarkeit von Ausgleichsleistungen mit dem Vertrag Vorteile auf einen
Blick- Anwendung der sehr komplexen Regeln in der Praxis als Wegweiser- praktische
Hilfestellung bei der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe Zur NeuauflageDieses
Regelungsgeflecht Wurde nun durch die Änderungsverordnung Nr. 2016 2338 zum 24. Dezember 2017
novelliert. Die Verordnung bringt auf europäischer Ebene vor allem signifikante
Richtungsänderungen zur Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Schienenverkehr
mit sich. ZielgruppeFür Vergabestellen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs
Verkehrsbetriebe Rechtsanwälte Vergabekammern und Gerichte.