Zum WerkNordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 weitreichende Änderungen des
Personalvertretungsgesetzes verabschiedet. Die Rechte der Personalvertretungen sind dabei zum
Teil deutlich erweitert worden. Zudem wurden erstmalig im öffentlichen Bereich
Wirtschaftsausschüsse eingerichtet. Diese Neuregelungen haben für viele offene Rechtsfragen
gesorgt. Wegen der teilweise erheblichen Abweichungen zu den Regelungen des
Bundespersonalvertretungsgesetzes ist eine eigenständige Kommentierung unverzichtbar.Ebenfalls
berücksichtigt sind die zum 1.7.2016 in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz zur
Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte im Land NRW vom 8.12.2015.Vorteile auf einen Blick- umfassende Kommentierung- für
alle Dienststellen und Personalvertretungen in NRW- Autoren aus der PraxisZielgruppeFür
Dienststellen des Landes Gemeinden und Gemeindeverbände für die der Aufsicht unterstehenden
Körperschaften Anstalten Stiftungen und die Sparkassen sowie für die Personalvertretungen bei
den jeweiligen Organisationen. Schließlich für Anwälte und Gerichte im Bereich Arbeits- und
Verwaltungsrecht.