Zum WerkUnternehmenskäufe von Finanzinvestoren werden zu einem erheblichen Teil mit
Fremdkapital finanziert. Banken und andere Kapitalgeber stellen das Fremdkapital meist in Form
von Konsortialkrediten zur Verfügung.Die Dokumentation von Akquisitionsfinanzierungen auch
Leveraged Buy-outs oder LBOs genannt folgen einem internationalen Standard der sich
insbesondere an den Finanzplätzen New York und London entwickelt hat. Deutsche Kreditnehmer und
Banken wünschen solche Verträge häufig nach deutschem Recht. Damit stellt sich eine Fülle von
Rechtsproblemen.Besonders komplex ist die Bestellung von sog. Upstream-Sicherheiten und
-Garantien für Verbindlichkeiten des Gesellschafters.Das Handbuch- erklärt die angelsächsische
Praxis der Strukturierung und vertraglichen Umsetzung von LBOs- ordnet die wesentlichen
Vertragsbestimmungen der gebräuchlichen LBO-Kreditverträge und Gläubigervereinbarungen in das
deutsche Recht ein- schlägt gleichwertige mit dem deutschen Recht konforme Regelungen vor
soweit bestimmte Formulierungen gegen deutsches Recht verstoßen oder zu Risiken führen- stellt
die für Strukturierung und Besicherung von LBO-Finanzierungen relevanten Schranken des
deutschen Rechts dar und entwickelt Gestaltungsmöglichkeiten- verweist zur Veranschaulichung an
vielen Stellen des Buches auf Vertragsbestimmungen des von der Loan Market Association (LMA)
für LBO-Finanzierungen entwickelten Senior Multicurrency Term and Revolving Facilities
AgreementVorteile auf einen Blick- detaillierte Beschreibung der in Deutschland üblichen
Vertragsgestaltung von Akquisitionsfinanzierungen- umfassende Darstellung der wesentlichen
gesellschaftsrechtlichen zivilrechtlichen insolvenzrechtlichen und steuerrechtlichen
AspekteZur NeuauflageDie Neuauflage erörtert u.a. die neue Rechtsprechung des BGH zu
Upstream-Sicherheiten sowie zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen
und stellt deren praktische Auswirkungen auf Akquisitionsfinanzierungen dar.ZielgruppeFür alle
in der Bank- und Unternehmenspraxis verantwortlich Tätigen ob Rechtsanwalt Bankjustitiar
Steuerberater Wirtschaftsprüfer oder Finanzmanager.