Zum Werk Unternehmenskäufe von Finanzinvestoren werden zu einem erheblichen Teil mit
Fremdkapital finanziert. Banken und andere Kapitalgeber stellen das Fremdkapital meist in Form
von Konsortialkrediten zur Verfügung. Die Dokumentation von Akquisitionsfinanzierungen auch
Leveraged Buy-outs oder LBOs genannt folgen einem internationalen Standard der sich
insbesondere an den Finanzplätzen New York und London entwickelt hat. Deutsche Kreditnehmer und
Banken wünschen solche Verträge häufig nach deutschem Recht. Damit stellt sich eine Fülle von
Rechtsproblemen. Besonders komplex ist die Bestellung von sog. Upstream-Sicherheiten und
-Garantien für Verbindlichkeiten des Gesellschafters. Das Handbuch - erklärt die
angelsächsische Praxis der Strukturierung und vertraglichen Umsetzung von LBOs - ordnet die
wesentlichen Vertragsbestimmungen der gebräuchlichen LBO-Kreditverträge und
Gläubigervereinbarungen in das deutsche Recht ein - schlägt gleichwertige mit dem deutschen
Recht konforme Regelungen vor soweit bestimmte Formulierungen gegen deutsches Recht verstoßen
oder zu Risiken führen - stellt die für Strukturierung und Besicherung von LBO-Finanzierungen
relevanten Schranken des deutschen Rechts dar und entwickelt Gestaltungsmöglichkeiten -
verweist zur Veranschaulichung an vielen Stellen des Buches auf Vertragsbestimmungen des von
der Loan Market Association (LMA) für LBO-Finanzierungen entwickelten Senior Multicurrency Term
and Revolving Facilities Agreement Vorteile auf einen Blick - detaillierte Beschreibung der in
Deutschland üblichen Vertragsgestaltung von Akquisitionsfinanzierungen - umfassende Darstellung
der wesentlichen gesellschaftsrechtlichen zivilrechtlichen insolvenzrechtlichen und
steuerrechtlichen Aspekte Zur Neuauflage Die Neuauflage erörtert u.a. die neue Rechtsprechung
des BGH zu Upstream-Sicherheiten sowie zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren in
Darlehensverträgen und stellt deren praktische Auswirkungen auf Akquisitionsfinanzierungen dar.
Zielgruppe Für alle in der Bank- und Unternehmenspraxis verantwortlich Tätigen ob Rechtsanwalt
Bankjustitiar Steuerberater Wirtschaftsprüfer oder Finanzmanager.