Zum WerkDie VOB Teil C zählt zu den wichtigsten Normensammlungen des Baurechts. Sie gilt
vollinhaltlich bei jedem VOB-Vertrag und muss unverändert bei allen öffentlichen Bauverträgen
angewendet werden wie 8 VOB Teil A mit 1 Abs.1 S.2 VOB B vorgeben. Aber auch bei privaten
Bauwerken aller Art stellt sie die Richtschnur für die Erbringung von Bauleistungen dar. Dank
umfassender Rechtsprechung des BGH hat sich die VOB C mittlerweile vom Stiefkind zum
unverzichtbaren Werkzeug zur Anwendung des Baurechts entwickelt: Die Hinweise zum Aufstellen
der Leistungsbeschreibung in den Abschnitten 0 aller ATV (Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen) bieten nicht nur hervorragende Checklisten im Rahmen der Planung und
Ausschreibung sondern bestimmen indirekt - so die BGH-Rechtsprechung - den Leistungs-Inhalt
von Bauverträgen. Die weiteren Abschnitte 2 - 5 regeln die anzuwendenden technischen Normen und
Baustoffe die Ausführung und die Unterscheidung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
bis hin zur jeweils richtigen Abrechnung. So können technische und baurechtliche Fragen
gleichermaßen für praktisch jede Bauleistung - vom Tiefbaubau Hochbau Ausbau und Anlagenbau
bis hin zum Gerüstbau und zu Abbruch- und Rückbauarbeiten - beantwortet werden: Die Suche nach
der passenden Antwort liefert der Kommentar.Vorteile auf einen Blick erläutert jede der 64 ATV
grundsätzlich gemeinsam durch einen Bauspezialisten und einen Baujuristen bietet ein über 100
Autoren umfassendes Experten-Team verschafft den Überblick durch vorangestellte systematische
Darstellungen Zur NeuauflageMit der gesonderten Gebrauchsanweisung zur Anwendung der VOB C
einer praxisorientierten vor die Klammer gezogenen Darstellung der Baugrund-Problematik
einschließlich der Homogenbereiche und des Kampfmittelrechts bei den Tiefbaunormen sowie völlig
neu überarbeiteten weiteren Verständnishilfen erleichtert die Neuauflage 2021 die Anwendung
aller gleichzeitig Technik und Recht behandelnden Normen der VOB C.Die erstmalige Kommentierung
der in den Ausgaben 2016 und 2019 der VOB C neu aufgenommenen ATV sowie die Aufnahme aller
anderen Änderungen und Ergänzungen der nunmehr 64 Einzelnormen in den Kommentar unterstützt
Baujuristen Bautechniker und Baufachleute gleichermaßen das Baurecht besser zu verstehen und
vergaberechtssichere Ausschreibungen zu betreiben.ZielgruppeUnverzichtbar für alle
Zivilgerichte insb. Bau- und Vergabekammern Bausenate Rechtsanwaltschaft mit Baumandaten
Bauhandwerkerinnen und Bauhandwerker und Bauunternehmen aller Art Bauingenieurinnen und
Bauingenieure Architektinnen und Architekten sowie öffentliche und institutionelle private
Auftraggeberinnen und Auftraggeber.