Was müssen Verantwortliche beachten? Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der
Europäischen Union abgekürzt DS-GVO. Sie stellt den gesamten Datenschutz in der Europäischen
Union auf eine völlig neue Grundlage. Bei Verstößen drohen weitaus höhere Bußgelder als bisher.
Auch kleinen Unternehmen Vereinen Verbänden oder freiberuflich Tätigen sind viele persönliche
Daten von Kunden Mandanten Mitarbeitern und Lieferanten anvertraut. Unterlagen von Vereinen
bieten häufig tiefe Einblicke in die privaten Verhältnisse von Mitgliedern. Für die jeweiligen
Verantwortlichen ist es somit unerlässlich die Vorgaben des Datenschutzes zu kennen und die
Regelungen der DS-GVO zu beachten. Die Broschüre informiert knapp und verständlich über die
inhaltlichen Vorgaben und die formalen Pflichten beim Umgang mit Daten. Sie beantwortet
insbesondere folgende Fragen: Welche Daten unterliegen dem Datenschutz? Muss ein
Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Welche Informationspflichten sind unaufgefordert zu
erfüllen? Was muss im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten stehen? Wann ist eine Weitergabe
von Daten an andere Stellen erlaubt? Welche Besonderheiten gelten für Fotos auf der eigenen
Website? Muster und Checklisten helfen bei der Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen
Vorgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung. Viele Beispiele zeigen wo es rechtliche
Fallstricke gibt und wie man sie vermeidet. Zielgruppe sind die Inhaber und
Datenschutzverantwortlichen kleinerer Unternehmen Vereinsvorsitzende datenschutzinteressierte
Vereinsmitglieder aber auch alle die sich einen schnellen Überblick über die Anforderungen
des neuen Datenschutzrechts verschaffen wollen.