Zum WerkMit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind eine
Vielzahl neuer Herausforderungen auf im Arbeits- und Zivilrecht Tätige zugekommen. Die gesamte
bisherige Praxis musste auf den Prüfstand. Der Anwendungsbereich des AGG ist denkbar weit
gefasst der Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten ist groß und die vorgesehenen Sanktionen
können auch zu missbräuchlicher Geltendmachung von Ansprüchen verleiten.Das
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) das am 6.7.2017 in Kraft getreten ist erweitert den
Schutz vor Geschlechtsdiskriminierung im Arbeitsverhältnis noch einmal zusätzlich. Der Umgang
mit Auskunftsansprüchen von Beschäftigten und Prüfpflichten für Unternehmen stellt Rechts- und
Personalabteilungen vor neue Herausforderungen.Dieser Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen
für den Umgang mit den Vorschriften von AGG und EntgTranspG in der täglichen Praxis und in
allen Sondersituationen. Auf der Grundlage der Rechtsprechung von EuGH BAG und BGH gibt er
Antworten auf die geklärten und nach wie vor ungeklärten Fragen und enthält zusätzlich
wertvolle taktische Hinweise.Vorteile auf einen Blick- Jetzt mit EntgelttransparenzG- seit 2006
regelmäßig aktualisiert und auf dem neuesten Stand- übersichtlicher und schnell zu findender
Rat auf die Rechtsfragen der Praxis- angereichert durch zahlreiche konkrete Beispiele- mit
vielen - auch taktischen - HinweisenZur NeuauflageDie neue 5. Auflage des Kommentars stellt den
aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie soweit eine solche nicht besteht
den Stand der Diskussion in der Literatur und Instanzrechtsprechung übersichtlich und prägnant
dar. Zusätzlich enthält die Neuauflage eine umfassende Kommentierung der Vorschriften des neuen
EntgTranspG. Praktiker haben damit eine leicht zugängliche und trotzdem vollständige
Kommentierung zu allen diskriminierungsrelevanten Vorschriften im deutschen Recht mit einem
Griff schnell zur Hand.ZielgruppeFür Rechtsanwälte Personal- und Rechtsabteilungen Richter
Arbeitgeberverbände Gewerkschaften und Betriebsräte.