Zum WerkDas anerkannte Standardwerk zählt zu den meistzitierten Kommentaren zum
Mitbestimmungsgesetz.Bündelung von arbeitsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher
Fachkompetenz auf aktuellem Stand.Vorteile auf einen Blick- umfassender Kommentar für die
Praxis- von führenden Kennern des MitbestR- jetzt auch mit Kommentierung zum MgVGZur
NeuauflageDie 4. Auflage beinhaltet ein aktuelles Bild des Mitbestimmungsrechts und
berücksichtigt alle für das Mitbestimmungsrecht relevanten Gesetzesänderungen sowie die
ergangene Rechtsprechung darunter insbesondere:- Eine ausführliche Aufarbeitung der Frage ob
die Nichtberücksichtigung von Arbeitnehmern ausländischer Betriebe und ausländischer
Tochtergesellschaften gegen die Europäischen Grundfreiheiten verstößt. Bereits berücksichtigt
wurde die Entscheidung des EuGH vom 18.7.2017 (NZA 2017 1000).- Die Berücksichtigung der neuen
Rechtslage durch die AÜG Reform (April 2017) für die Unternehmensmitbestimmung
(Schwellenwerte).- Eine ausführliche Aufarbeitung des am 1.5.2015 in Kraft getretenen Gesetzes
für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.- Zudem wurden die Aktiennovelle 2016 sowie das
Abschlussprüfungsreformgesetz berücksichtigt.Damit orientiert sich der Kommentar noch mehr als
bisher an den Bedürfnissen der Praxis. Hierfür erörtert der Kommentar neben den bisherigen
Kommentierungen zum Mitbestimmungsgesetz dem Drittelbeteiligungsgesetz und der europäischen
Gesellschaft (SE) erstmals auch einen Abschnitt zur grenzüberschreitenden Verschmelzung
(MgVG).Wesentliche Änderungen erfuhr das Mitbestimmungsrecht durch:- das Gesetz für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft
und im öffentlichen Dienst- die Aktienrechtsnovelle 2016- das Abschlussprüfungs-ReformgesetzEin
ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert dem Benutzer den Zugang.Der Kommentar ist ein
Gemeinschaftswerk der Autoren die zu den führenden Vertretern der Arbeitsrechtswissenschaft
gehören.ZielgruppeFür Rechtsanwälte Unternehmen Universitäten Betriebsräte Verbände
Wirtschaftswissenschaftler.