Zum Werk Die Darstellung konzentriert sich ausschließlich auf das in der Ersten und Zweiten
Juristischen Staatsprüfung geprüfte Wissen. Verzichtet wurde insofern auf Vorschriften die
keine Examensrelevanz haben oder die nur in ganz seltenen Fällen geprüft werden diese werden
durch einen entsprechenden Hinweis im Anschluss an den Gesetzestext gekennzeichnet. Weiterhin
enthalten die Kommentierungen jeweils einen Hinweis ob die Norm zum Pflichtstoff im jeweiligen
Bundesland gehört. Die Kennzeichnung mit ein bis vier Sternchen weist aus ob lediglich
Grundzüge oder Detailkenntnisse der Bestimmung erforderlich sind. Die Autoren behandeln die
examensrelevanten Streitfragen im Gutachtenstil wie es auch im Examen verlangt wird. Vorteile
auf einen Blick Konzentrierung auf Prüfungswissen für die Erste und Zweite Juristische
Staatsprüfung Prüfungsschemata Beispiele und Grafiken Standardprobleme des öffentlichen
Verfahrensrechts die in Klausuren regelmäßig zu behandeln sind werden genauso hervorgehoben
wie neue Rechtsentwicklungen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die
ausbildungsrelevanten gesetzgeberischen Neuerungen und arbeitet die wichtigsten Tendenzen aus
den Entscheidungen der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung vor allem des BVerwG ein. Die
Kommentierung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) enthält nunmehr auch Erläuterungen zu §
102a (Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung) der durch das Gesetz zur
Intensivierung des Einsatzes von Video-Konferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen
Verfahren eingefügt worden ist. Neu aufgenommen wurde § 55c der die Verwendung elektronischer
Formulare vorsieht. Insgesamt waren seit Erscheinen der 3. Auflage 19 Änderungsgesetze zu
berücksichtigen. In der Kommentierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ergeben sich
unter anderem folgende Neuerungen: Neu eingefügt wurde in § 27a die öffentliche Bekanntmachung
von öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen im Internet sowie in § 35a die Möglichkeit
des vollständig automatisierten Erlasses eines Verwaltungsakts wenn dies durch
Rechtsvorschrift zugelassen ist. Zielgruppe Für Studierende und Referendare.