Zum Werk Vollstreckbare Urkunden sind die durch freiwillige Unterwerfung des Schuldners
entstandenen Urkunden die eine befugte Urkundsperson (in der Regel ein Notar aber in
bestimmten Fällen auch ein Jugendamt) ausstellt und die eine Zwangsvollstreckung in gleicher
Weise ermöglichen wie ein Gerichtsurteil. Häufig sind sie bei Grundstücksgeschäften und der
Bestellung von Grundpfandrechten. Sie spielen daher auch in der Bankpraxis eine große Rolle.
Inhalt - rechtliche Grundlagen - Beurkundungsverfahren - Unterwerfung wegen eines Anspruchs -
Vollstreckungsklausel zur vollstreckbaren Urkunde - Zwangsvollstreckung aus der Urkunde -
vollstreckbare Urkunden außerhalb der ZPO - intertemporäre interlokale und internationale
Aspekte der vollstreckbaren Urkunde Vorteile auf einen Blick - mit Risikobegrenzungsgesetz und
anderen gesetzlichen Neuregelungen - mit neuester Rechtsprechung - mit neuen und neu gefassten
Europäischen Verordnungen - mit zahlreichen Formularen für die Praxis Zielgruppe Für Notare
Banken Jugendämter Verwaltungsbehörden Rechtsanwälte Richter Rechtspfleger und
Gerichtsvollzieher.