Zum WerkZahlt ein Elternteil eines bei dem anderen allein erziehenden Elternteil lebenden
Kindes keinen Kindesunterhalt oder einen unterhalb des Mindestunterhalts liegenden
Unterhaltsbetrag haben Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf Zahlung von
Unterhaltsvorschuss. Dieser wird von den Unterhaltsvorschusskassen berechnet und ausgezahlt
die bei den kommunalen Jugendämtern angesiedelt sind. Umfang und Dauer der Unterhaltsleistung
Ersatz- und Rückzahlungspflichten Forderungsübergang von Ansprüchen des Berechtigten gegen den
Unterhaltsverpflichteten die Aufbringung der Mittel und das für die Unterhaltszahlung
maßgebliche Verfahren sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt.Die häufig schwer zugängliche
Rechtsprechung wird umfassend erschlossen und systematisch aufbereitet. Außerdem werden
zahlreiche bislang noch nicht richterlich entschiedene Rechtsfragen praxisgerecht
aufbereitet.Zur NeuauflageFür die 2. Auflage wurden u.a. folgende Änderungen des UVG
berücksichtigt zum 1.7.2017 (u.a. Wegfall der bisherigen Höchstbezugsdauer von 72 Monaten und
Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises) sowie zum 1.7.2019 durch das
Familienentlastungsgesetz (Kindergelderhöhung steuerlicher Freibetrag) und durch das
Starke-Familien-Gesetz Die Ausführungen zum Unterhaltsrecht wurden erweitert. Schließlich wurde
die Neufassung der Richtlinien zum Unterhaltsvorschussgesetz neu aufgenommen.Vorteile auf einen
Blick praxisorientierte Kommentierung umfassende Erschließung der oft schwer zugänglichen
Rechtsprechung systematische Aufbereitung ZielgruppeFür Unterhaltsvorschusskassen bei den
Jugendämtern Rechtsanwälte für Familien- und Sozialrecht Richter der
Verwaltungsgerichtsbarkeit.