Zum WerkDas Werk bietet eine kompakte und zuverlässige Kommentierung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes aus einer Hand. Dabei erschöpfen sich die Kommentierungen
nicht im Nachweis der Rechtsprechung sondern beziehen zu verschiedenen Entwicklungen der
verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kritisch Stellung.Die Schwerpunkte der Erläuterungen
liegen auf denjenigen Regelungen denen in der Praxis die größte Bedeutung zukommt. Besonders
eingehend dargestellt sind deshalb- die Verfassungsbeschwerde einschließlich der zahlreichen
Kammerentscheidungen im Annahmeverfahren ( 90 ff.) - die abstrakte ( 76 ff.) und die konkrete (
80 ff.) Normenkontrolle - die Wirkung der Entscheidungen des Gerichts ( 31) - die einstweilige
Anordnung ( 32) oder- die Kostenvorschriften ( 34 34a).Vorteile auf einen Blick- der
Praktiker-Kommentar zum BVerfGG- kompakte und übersichtliche Darstellung- Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts komplett ausgewertetZur NeuauflageDie neu bearbeitete und
aktualisierte 8. Auflage berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis zum 1.1.2019.
Eingearbeitet sind insbesondere:- die Möglichkeit des Finanzierungsausschlusses
verfassungsfeindlicher Parteien ( 46a)- die Änderungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ton-
und Fernseh-Rundfunkaufnahmen u.a. Tonaufnahmen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken
bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland ( 17a)- sowie auch die Schaffung von Verhaltensleitlinien für die richterlichen
Mitglieder des Gerichts ( 1) oder- das neu etablierte Prima-vista-Verfahren im Rahmen des 93a-
In der umfangreichen und tiefgreifenden Einleitung wird wie schon in den Vorauflagen besonderes
Augenmerk auf die Verzahnung des Verfassungsprozessrechts mit dem europäischen Recht gelegt.
Ausführungen zur Behandlung des Evidenzarguments und die Überlegungen zu einer
leitbildorientierten Verfassungsauslegung (bei 17)- finden ebenso Berücksichtigung wie das
immer bedeutender werdende Organstreitverfahren. Auch das Parteiverbotsverfahren (mit dem
Begriff der Potentialität) im NPD II-Prozess wird behandelt.ZielgruppeFür Praktiker wie Richter
Rechtsanwälte und Juristen im Verwaltungsdienst aber auch für Hochschullehrer
Rechtsreferendare und Studierende.