Zum WerkMit dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) wird zum Ausbildungsbeginn 1.1.2020 eine
einheitliche fachberufliche Ausbildung zum Pflegefachmann Pflegefachfrau eingeführt. Die
bisherige Ausrichtung auf bestimmte Altersgruppen bzw. bestimmte Sektoren der Versorgung und
Versorgungsbereiche wird aufgehoben. Damit wird die Ausbildung an die sich wandelnden
Versorgungsstrukturen und die sich verändernden Pflegebedarfe in der Akut- und Langzeitpflege
angepasst.Neben der beruflichen Pflegeausbildung an Pflegeschulen führt das PflBG darüber
hinaus ein generalistisch ausgerichtetes primärqualifizierendes Pflegestudium an Hochschulen
ein. Diese hochschulische Pflegeausbildung qualifiziert ebenso wie die berufliche Ausbildung
zur unmittelbaren Tätigkeit an zu pflegenden Menschen aller Altersstufen.Vorteile auf einen
Blick- auch für Nicht-Juristen- Überblick über die neuen Pflegeberufe und ihre Ausbildungswege-
für Schulen Hochschulen Lehrende und AuszubildendeZielgruppeDer Kommentar richtet sich an
alle mit den Pflegeberufen befassten Juristen an Gerichten Schulen Hochschulen
Sozialbehörden Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie an Rechtsanwälte und Fachanwälten
für Arbeits- und Sozialrecht.