Zum Werk Das Waffenrecht gliedert sich in zwei Gesetze: das Waffengesetz sieht zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung Regelungen für die Waffenbesitzer vor das Beschussgesetz
regelt die Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition zur Sicherheit der Verwender Beide
Gesetze werden auch in dieser Auflage in bewährter Weise praxisnah und umfassend kommentiert.
Darüber hinaus werden die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) die Beschussverordnung
(BeschussV) und das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) kommentiert. Vorteile
auf einen Blick mit Erläuterungen des Waffenregister-Gesetzes (WRG) und zugehöriger
Durchführungsverordnung praxisnahe Kommentierung des gesamten Waffenrechts: Waffengesetz
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung Beschussgesetz Beschussverordnung
Kriegswaffenkontrollgesetz Abdruck der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV) und der Vordrucke nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des
Waffengesetzes Zur Neuauflage In der 11. Auflage sind folgende Gesetzesänderungen enthalten:
die Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung das Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform
des Gebührenrechts des Bundes das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im
Verwaltungsrecht des Bundes das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften. Insbesondere
das letztgenannte Gesetz hat zu umfangreichen Änderungen des Waffengesetzes geführt die in der
Neuauflage berücksichtigt werden mussten. Insbesondere zu nennen sind hier die Neufassung des §
38 (Ausweispflichten) sowie die Einführung des § 39a (Verordnungsermächtigung). Auch das 3.
WaffRÄndG vom 17.2.2020 hat in der Neuauflage Berücksichtigung gefunden. Es ist in großen
Teilen am 1.9.2020 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017 853 über
die Kontrolle des Erwerbs von Waffen. Mit diesem Gesetz werden drei Ziele verfolgt der illegale
Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden sämtliche Schusswaffen sollen künftig vom
Zeitpunkt der Herstellung oder ihrem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder ihrem
Verbringen aus Deutschland behördlich rückverfolgt werden können die Nutzung von legalen
Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge soll erschwert werden (u.a. durch
Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen). Zielgruppe Für Richterschaft
Rechtsanwaltschaft Verwaltung Forstwirtschaft Jagdvereine Waffenbesitzende.