Das Privatrecht des antiken römischen Reichs hat die Rechtsordnungen nahezu aller
Kulturnationen mehr oder minder stark beeinflusst sehr wesentlich auch das deutsche
Bürgerliche Recht. Die Darstellung umfasst das römische Personen- Schuld- Sachen- Erb- und
Familienrecht sowie Grundzüge des Zivilprozessrechts. Schwerpunkte bilden die Rechtszustände
der klassischen Zeit (ca. 50 vor bis 250 nach Chr.) und die Neuerungen durch Justinian
(527-565). In vielen Fällen wird das Nachleben des römischen Rechts seit dem Hohen Mittelalter
bis auf unsere Zeit einbezogen. Außerdem werden diverse Hinweise auf das geltende Recht
gegeben.