Zum WerkZentrales Element des Kommentars ist eine ausführliche fundierte Kommentierung der
Europäischen Erbrechtsverordnung sowie ihrer Ausführung in Deutschland. Im Einzelnen:Eine
umfassende Darstellung des internationalen Erbrechts: Nicht nur die Erbrechtsverordnung
sondern auch die einschlägigen multilateralen Übereinkommen und bilateralen Abkommen die für
die Bundesrepublik in Kraft sind und die Verordnung verdrängen sowie die erbrechtlichen
Restvorschriften des EGBGB.Internationales Erbschaftsteuerrecht: Das Recht des
grenzüberschreitenden Erbfalls wird auch aus steuerrechtlicher Sicht beleuchtet. Wichtige
Handreichung für die Praxis im Dschungel zwischen deutschem internationalen
Erbschaftsteuerrecht vorrangigen Staatsverträgen und UnionsrechtInternationales
Schenkungsrecht: Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen unbenannte Zuwendungen sonstige
Zuwendungen) und Erbrecht sind eng miteinander verwoben und es stellen sich bei
grenzüberschreitenden Fällen oftmals Abgrenzungsfragen vor allem zur Rom-I-Verordnung. Wo ist
etwa die Schenkung von Todes wegen zu verorten?Erste umfassende Erläuterung der deutschen
Ausführungsgesetzgebung: Das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) enthält nicht
nur zahlreiche wichtige Ausführungsbestimmungen zur EuErbVO vor allem zum Europäischen
Nachlasszeugnis sondern schließt auch Lücken (Beispiel: ein neues Aneignungsrecht des Staates
für herrenlose Nachlässe wurde geschaffen).Abgerundet wird das Werk durch ein ausführliches
Sachverzeichnis das den schnellen und gezielten Zugriff ermöglicht.Zur Neuauflage Einige Jahre
der Anwendung der EuErbVO unzählige Veröffentlichungen dazu und eine Reihe von gerichtlichen
Entscheidungen zu zahlreichen einzelnen Themen bieten reichlich Anlass für eine weitere Auflage
des erfolgreichen Kommentars. Vorteile auf einen Blick wissenschaftlich fundiert international
aktuell ZielgruppeFür Rechtsanwälte insbesondere Fachanwälte für Erbrecht und für Steuerrecht
Notare und Steuerberater. Daneben auch für den wissenschaftlichen Gebrauch an Universitäten und
Fachhochschulen sowie für Richter und Rechtspfleger.