Das klassische kanonische Recht ist nicht nur das Recht das innerhalb des ersten Jahrtausends
in der Auseinandersetzung mit dem römischen Recht zum Recht der mittelalterlichen Kirche wurde.
Es enthält vielmehr die Regeln die in den nachfolgenden Jahrhunderten zur Grundlage der
europäischen Rechtsordnung sowie der europäischen Staaten wurden. Hier entwickelten sich die
Grundlagen einer Herrschaft des Rechts über Territorien einer geplanten und regelhaften
Finanzordnung eines systematischen Strafrechts eines auf die Bedürfnisse und Anforderungen
der Zeit abgestimmten Zivil- und Wirtschaftsrechts sowie der Forderungen einer nach
Gerechtigkeit begründeten Konzeption von Gerichtsverfahren. Das klassische kanonische Recht
prägt unsere Vorstellungen vielfach bis heute.