Zum WerkDieser fundierte Praktikerkommentar zum UWG berücksichtigt alle neueren Änderungen im
deutschen und europäischen Recht des unlauteren Wettbewerbs sämtliche UWG-Novellen seit
Erscheinen der 4. Auflage 2016 das GeschäftsgeheimnisschutzG vom April 2019 sowie auch bereits
das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs 2020. Auch wird die Richtlinie zum
Geheimnisschutz (2016 943 EU) v. 15.6.2016 umfassend kommentiert.Im Rahmen einer umfassenden
Einführung werden die internationalen und europäischen Bezüge und die Stellung des
Wettbewerbsrechts im deutschen Rechtssystem dargestellt. Ein eigenes Kapitel gilt dabei den
ausländischen europäischen Wettbewerbsordnungen die aufgrund des Herkunftslandprinzips
zunehmend an Bedeutung für den deutschen Rechtsanwender gewinnen werden.Die Kommentierung der
einzelnen Vorschriften folgt strikt dem Prinzip der Verwertbarkeit für die tägliche Arbeit des
Praktikers unter gleichzeitigem wissenschaftlichem Anspruch.Der systematische Teil beinhaltet:
Die Kernpunkte des Lauterkeitsrechts seit der UWG-Reform im Dezember 2015 einschl. Gesetz zur
Stärkung des fairen Wettbewerbs 2020 Grundzüge des Internationalen und Europäischen
Lauterkeitsrechts Ausländische europäische Rechtsordnungen Einführung in das Internationale
Privatrecht Das Internationale Verfahrensrecht Verhältnis des deutschen Wettbewerbsrechts zu
angrenzenden Rechtsgebieten Medien- produkt- und berufsspezifische Besonderheiten Vorteile auf
einen Blick Rechtsprechung der unterschiedlichen Oberlandesgerichte in tabellarischer
Darstellung detaillierte Darstellung des unmittelbar geltenden Europäischen Lauterkeitsrechts
Länderberichte zu allen EU-Mitgliedstaaten Zur NeuauflageDie 5. Auflage erläutert das UWG auf
der Grundlage des UWG-ÄnderungsG 2015 des GeschGehG 2019 (Aufhebung der 17-19) sowie der
Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs 2020: Hier mit den Änderungen zum 8 (Beseitigung
und Unterlassung) den neuen 8a (Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände) und 8b (Verbot
der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen Haftung) und 13a (Vertragsstrafe) den
neugefassten 13 (Abmahnung Unterlassungsverpflichtung Haftung) und 14 (Zuständigkeit) dem
neugefassten 20 (Bußgeld).Damit wird der Harte-Bavendamm Henning-Bodewig auch weiterhin einer
der maßgeblichen Kommentare mit Sicht auf die Berücksichtigung des harmonisierten Europäischen
Rechts bleiben.ZielgruppeFür Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Richterinnen und Richter
Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen alle mit dem Wettbewerbsrecht befassten
Personen.