Zum WerkDas Problem von Ansprüchen wegen Vermögensnachteilen aufgrund der Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona Pandemie besteht in der Komplexität des Geschehensablaufs und seiner nur
unzureichenden speziellen normativen - entschädigungsrechtlichen Prägung durch das
IfSG.Behandelt werden daher: Ansprüche nach dem IfSG wegen Verdienstausfalls von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Selbständigen Ansprüche von Nichtstörern - also der
Mehrzahl der Betroffenen - aus Amtshaftung ( 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) Ansprüche wegen
enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff (in vermögenswerte Rechte einschließlich des
Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) Ansprüche wegen Aufopferung für das
gemeine Wohl. Vorteile auf einen Blick Materielles Recht zu den Staatshaftungs- und
Aufopferungsansprüchen Hinweise zu Fallstricken ZielgruppeFür Richter Rechtsanwälte
Unternehmen sowie alle von Maßnahmen im Hinblick auf COVID-19 Betroffenen.