Zum WerkDie neuen Entschädigungsvorschriften im neuen SGB XIV lösen bis spätestens 1. Januar
2024 vor allem das bisherige Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie das bisherige
Opferentschädigungsgesetz (OEG) ab.Bereits rückwirkend zum 1. Juli2018 sind schon erste Teile
des neuen SGB XIV in Kraft getreten. Sie betreffen insbes.
höhereWaisenrentenBeerdigungskostenÜberführungskostensowie die Gleichstellung von in- und
ausländischen Gewaltopfern.Die Neuerscheinung kommentiert mit Gesetzesstand 1.1.2021 den
schrittweisen Übergang vom alten zum neuen sozialen Entschädigungsrecht und zeigt auf wie sich
das neue Recht stärker an den Bedürfnissen der Opfer von Gewalttaten und Terrorismus
orientiert.Vorteile auf einen BlickVerbindung von altem und neuen Entschädigungsrechtaktuelle
Rechtsprechungaktuelle LiteraturZielgruppeFür Richterschaft Rechtsanwaltschaft
Verbandsvertreter sowie für Justiziariat und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialträgern
und sozialen Einrichtungen.