Zum WerkDie Bundesregierung hat Ende des Jahres 2019 als erste Regierung weltweit in einem
Klimaschutzgesetz ihr nationales Klimaschutzziel verbindlich festgeschrieben. Das Gesetz ist am
18.12.2019 in Kraft getreten. Die 15 Paragraphen des Bundes-Klimaschutzgesetzes zielen darauf
ab zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen
Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten.Das Werk
gibt einen Gesamtüberblick über dieses neu etablierte Rechtsgebiet des Klimaschutzrechts und
ist als Handbuch für Wissenschaft und Praxis konzipiert. Es soll auf praktisch relevante
Fragestellungen einer interdisziplinär und international geprägten Rechtsmaterie Antworten
anbieten und auch rechtspolitische Lösungswege aufzeigen.Vorteile auf einen Blick Handbuch für
Wissenschaft und Praxis bietet Antworten auf praktisch relevante Fragestellungen einer
interdisziplinär und international geprägten Rechtsmaterie hochversiertes Autorenteam Zur
NeuerscheinungDas Klimaschutzrecht wird mit dem vorliegenden Handbuch umfassend dargestellt:Im
Abschnitt zu den Grundlagen des Klimaschutzrechts werden alle relevanten wissenschaftlichen
Vorfragen (wie u.a. Begriff und Charakteristika ethische Grundfragen völker- und
europarechtliche Grundlagen internationale Klimafinanzierung Kompetenzverteilung Bund Länder
Materielle Vorgaben der Verfassung für die Klimapolitik Rolle von Gerichten Instrumente des
Klimaschutzrechts im Rechts- und Politikvergleich Rechtsfragen der Klimakompensationen)
behandelt. Im Anschluss werden die Klimaschutzgesetze von Bund und Ländern als gleichsam
Grundgesetze des Klimaschutzrechts erörtert. Der Abschnitt Carbon Pricing befasst sich mit den
zentralen spezifischen ökonomischen Instrumenten des Klimaschutzrechts dem europäischen und
nationalen Emissionshandel sowie den Energiesteuern. Mit dem Abschnitt Digitalisierung wird das
wohl dynamischste und das gesamte Recht der Energiewende durchziehende und dieses zunehmend
charakterisierende Phänomen behandelt. Nunmehr folgen vier Abschnitte die sich mit
sektorenspezifischem Klimaschutzrecht befassen und zwar in den Sektoren Stromerzeugung
Verkehr Wärme und Gebäude Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie. Der abschließende
Abschnitt behandelt Fragen der Sektorenintegration.ZielgruppeZielgruppe sind alle die sich mit
der Theorie und der Praxis des Klimaschutzrechts beschäftigen oder in Berührung kommen neben
Forschungseinrichtungen sind das insbesondere auch spezialisierte Kanzleien Gerichte sowie
Ministerialverwaltungen Verbände und im Bereich der Energiewende engagierte Unternehmen.