Zum WerkZum Ende der Legislaturperiode wurde das Gesetz zur Modernisierung des
Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Es tritt am 1.1.2024 in Kraft.Das bisherige
gesetzliche Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Gesellschaft wird durch die grundsätzlich
rechtsfähige Personengesellschaft abgelöst. Die GbR wird künftig eine auf Dauer angelegte und
mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Gesellschaft sein.Eingeführt wird ein
freiwilliges öffentliches Gesellschaftsregister.Das MoPeG regelt ferner ein
Beschlussmängelrecht der Personenhandelsgesellschaften.Ziel des Einführungsbandes ist eine
erste Information über das neue Recht.Zum Inhaltim Einzelnen: 1 Einführung 2 Register für die
GbR 3 Außen- und Innengesellschaft 4 Geschäftsführung Vertretung Gesellschafterhaftung 5
Beschlussfassung und Beschlussmängelrecht 6 Mitgliedschaftsrechte und -pflichten 7
Gesellschafterwechsel 8 Insolvenz 9 Auflösung und Liquidation 10 Freiberufler und PartG 11
Kapitalanteil Kontensystem Jahresabschluss 12 Umwandlung 13 VereinVorteile auf einen Blick
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Experten verfasst ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft Notariate Steuerberatung Gerichte und
Unternehmen.