Zum Werk Zum Ende der Legislaturperiode wurde das Gesetz zur Modernisierung des
Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Es tritt am 1.1.2024 in Kraft. Das bisherige
gesetzliche Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Gesellschaft wird durch die grundsätzlich
rechtsfähige Personengesellschaft abgelöst. Die GbR wird künftig eine auf Dauer angelegte und
mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Gesellschaft sein. Eingeführt wird ein
freiwilliges öffentliches Gesellschaftsregister. Das MoPeG regelt ferner ein
Beschlussmängelrecht der Personenhandelsgesellschaften. Ziel des Einführungsbandes ist eine
erste Information über das neue Recht. Zum Inhalt im Einzelnen: § 1 Einführung § 2 Register
für die GbR § 3 Außen- und Innengesellschaft § 4 Geschäftsführung Vertretung
Gesellschafterhaftung § 5 Beschlussfassung und Beschlussmängelrecht § 6 Mitgliedschaftsrechte
und -pflichten § 7 Gesellschafterwechsel § 8 Insolvenz § 9 Auflösung und Liquidation § 10
Freiberufler und PartG § 11 Kapitalanteil Kontensystem Jahresabschluss § 12 Umwandlung § 13
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