Zum Werk Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich für Zusammenschlüsse aller freiberuflich
Tätigen. Zu ihnen gehört insbesondere die Ärzteschaft einschließlich der heilpraktischen und
therapeutischen Berufe die Rechts- und Patentanwaltschaft Wirtschaftsprüfung und
Steuerberatung Architektinnen und Architekten sowie das Ingenieurwesen. Geregelt werden im
Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft das Rechtsverhältnis der Partner untereinander
das Außenverhältnis die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des
Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft. Dieser Kommentar bezieht in
die Kommentierung des PartGG die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft
bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden
auch die steuerlichen Aspekte die bei der Wahl und dem Betrieb dieser vergleichsweise jungen
Gesellschaftsform von Bedeutung sind. Vorteile auf einen Blick Autoren aus Anwaltschaft und
Steuerberatung Argumente zur Rechtswahl kompakte griffige Darstellung Zur Neuauflage Die 4.
Auflage berücksichtigt neben dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und
steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im
Bereich der rechtsberatenden Berufe vor allem die umfangreichen Änderungen die das PartGG
durch das MoPeG erfährt und die zum 1.1.2024 in Kraft treten. Zielgruppe Für
Rechtsanwaltschaft Richterschaft Notariate Freiberuflerinnen und Freiberufler.