Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große
Bedeutung z.B. für Mehrwertdienste die auf staatlich erstellten oder gesammelten
Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände
etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken Museen Archive). Rechtlich ist die
Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im
Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt der Nachfolgeregelung des früheren
Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance
Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten. Bei
der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte
Rechtsfragen die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht
insbesondere Umweltinformationsrecht Geodatenzugangsrecht Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG)
Urheberrecht Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von
Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen. Der bewährte Handkommentar für die Praxis
mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert.
Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich
erörtert z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar
wendet sich zum einen an die Weiterverwender etwa Unternehmen und Gewerbetreibende sowie
nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an
öffentliche Stellen die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind z.B.
Verwaltungsbehörden von Bund Ländern und Kommunen öffentliche Unternehmen sowie Museen
Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie
enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie
systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten
Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Vorteile Auf Einen Blick prägnante
Praxishilfen Lösungen für neue Anwendungsprobleme Erörterung der Schnittstellen zu anderen
Regelungen z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA) Zur Neuauflage Mit dem neuen
Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019 1024 über
offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales
Recht umgesetzt. Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit
ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die
Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet.
Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung
und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden
sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische
Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt. Der ebenfalls im Jahr 2021 reformierten
Open-Data-Regelung des Bundes (§ 12a EGovG) wird eine gebündelte Kurzkommentierung gewidmet.
Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft Syndici Behördenvertretung Richterschaft
Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.