Zum Werk Der eingeführte Kommentar erscheint nunmehr bereits in 10. Auflage. Die Gesetzgebung
aber auch die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und deren Rezeption in der
Literatur haben nach kurzer Zeit eine weitere Neuauflage dieses erfolgreichen Werks zum
Konzernrecht erforderlich gemacht. Vorteile auf einen Blick erfolgreicher
Konzernrechts-Kommentar mit Schwerpunkt auf aktueller Rechtsprechung bereits in 10. Auflage
Zur Neuauflage Für das Aktienkonzernrecht bedeutsam ist das die RL (EU) 2017 828 umsetzende
ARUG II. Es hat in Geschäfte der börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen
("related party transactions") unter den Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats gestellt
zudem ist die Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen geregelt. Liegt ein
Beherrschungs- oder Abhängigkeitsverhältnis vor treten §§ 311 ff. AktG ggf. neben §§ 111a ff.
AktG. Durch das SanInsFoG wurde neben dem Insolvenzplan auch auf den Restrukturierungsplan
verwiesen und hat damit der Fortentwicklung des Sanierungsrechts Rechnung getragen. Das FISG
hat die Unabhängigkeit des Vertragsprüfers gestärkt. Infolge der Aufhebung des § 319a HGB wurde
Art. 5 Abs. 1 Abschlussprüfer-VO auf den Vertragsprüfer für entsprechend anwendbar erklärt was
für Gesellschaften die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind von Bedeutung ist.
Zielgruppe Für Richterschaft Rechtsanwaltschaft Notariate Unternehmensberaterinnen und
Unternehmensberater.