Zum WerkDer eingeführte Kommentar erscheint nunmehr bereits in 10. Auflage. Die Gesetzgebung
aber auch die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und deren Rezeption in der
Literatur haben nach kurzer Zeit eine weitere Neuauflage dieses erfolgreichen Werks zum
Konzernrecht erforderlich gemacht.Vorteile auf einen Blick erfolgreicher
Konzernrechts-Kommentar mit Schwerpunkt auf aktueller Rechtsprechung bereits in 10. Auflage Zur
NeuauflageFür das Aktienkonzernrecht bedeutsam ist das die RL (EU) 2017 828 umsetzende ARUG II.
Es hat in Geschäfte der börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen (related party
transactions) unter den Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats gestellt zudem ist die
Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen geregelt. Liegt ein Beherrschungs-
oder Abhängigkeitsverhältnis vor treten 311 ff. AktG ggf. neben 111a ff. AktG. Durch das
SanInsFoG wurde neben dem Insolvenzplan auch auf den Restrukturierungsplan verwiesen und hat
damit der Fortentwicklung des Sanierungsrechts Rechnung getragen. Das FISG hat die
Unabhängigkeit des Vertragsprüfers gestärkt. Infolge der Aufhebung des 319a HGB wurde Art. 5
Abs. 1 Abschlussprüfer-VO auf den Vertragsprüfer für entsprechend anwendbar erklärt was für
Gesellschaften die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind von Bedeutung
ist.ZielgruppeFür Richterschaft Rechtsanwaltschaft Notariate Unternehmensberaterinnen und
Unternehmensberater.