Zum WerkDas Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 1.1.2023 in
Kraft treten.Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht wurde insgesamt neu strukturiert. Es
bleibt kein Stein auf dem anderen da sich die Paragrafenzählung fast vollständig ändert.Aus
dem Inhalt der Reform:Das Mündel steht mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen.Die
verschiedenen Vormundschaftstypen wurden zu einem Gesamtsystem zusammengefasst in dem die
beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund gleichrangig sind
ehrenamtliche Vormünder sind vorrangig zu bestellen.Im Ergebnis sollen die Änderungen im
Betreuungsrecht zu mehr Selbstbestimmung und Autonomie iSv Art. 12
UN-Behindertenrechtskonvention führen.Es wird klarer geregelt dass der Betreute bei eigenem
selbstbestimmtem Handeln lediglich unterstützt werden soll seine Wünsche haben Vorrang.Der
Betreute soll in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker
eingebunden werden insbesondere bei Betreuerbestellung und -auswahl aber auch bei der
gerichtlichen Kontrolle.Die Verwaltung des Vermögens durch Betreuer und Vormünder wurde
modernisiert und erfolgt grundsätzlich bargeldlos.Vorteile auf einen Blick in sich geschlossene
Darstellung des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts nach der Reform fachlich kompetenter
Autor praxisnah ZielgruppeFür Betreuer und Betreuerinnen berufliche und ehrenamtliche
Vormünder Jugendämter Rechtsanwaltschaft Gerichte Studierende.