Zum Werk Das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens dient zunächst dem Schutz
der Endverbraucher die aufgrund der beworbenen Waren und Leistungen aber auch aufgrund der
spezifischen psychischen Notlage und der mangelnden Sachkenntnis besonders schutzbedürftig
sind. Besondere gesundheitliche Risiken Nebenwirkungen Wechselwirkungen und
Kontraindikationen aber auch Gewöhnungs- Sucht- und Missbrauchsgefahren sowie die in der
Regel fehlende Sachkenntnis im Hinblick auf die beworbenen Waren rechtfertigen verschiedene
produkt- werbeverhaltens- und anwendungsbezogene Verbote und Einschränkungen der
Publikumswerbung. Gewisse Werberestriktionen und inhaltliche Vorgaben sind auch gegenüber
Fachkreisen normiert. Stets stehen die Grundsätze der Wahrheit Klarheit Objektivität und
Sachlichkeit im Vordergrund. Der Kommentar erläutert ausführlich und objektiv das HWG mit
seinen Bezügen zum europäischen Recht sowie zu den wettbewerbsrechtlichen Grundlagen des UWG.
Vorteile auf einen Blick ausführlich und objektiv kommentiert mit Bezügen zum europäischen
Recht wettbewerbsrechtliche Grundlagen des UWG Zur Neuauflage Berücksichtigt wurden die
Neuregelungen betreffend HWG zur Werbung für Fernbehandlungen TierarzneimittelVO und
TierAMG&emsp13 MedizinprodukteVO &emsp13 UWG (insbesondere zur Influencerwerbung und zur
Stärkung des Verbraucherschutzes) aktuelle Rechtsprechung zu COVID-19 Digitalisierung im
Gesundheitswesen Compliance-Fragen (unter Einbeziehung der Spruchpraxis des FSA). Zielgruppe
Für Arzneimittelhersteller Apothekerinnen und Apotheker Verbände Rechtsanwaltschaft und
Richterschaft.