Zum WerkDie Broschüre informiert in erster Linie Vorsorgebevollmächtigte die weitreichende
Entscheidungen für die Vertretenen treffen müssen. Sie ist als Leitfaden für den
Bevollmächtigten selbst konzipiert in Ergänzung zur Broschüre Vorsorge für Unfall Krankheit
Alter.Die Broschüre stellt ausführlich und für den juristischen Laien verständlich die
rechtlichen Grundlagen einer Vorsorgevollmacht dar z.B.: Was bedeutet Vollmacht? Genügt
Schriftform oder muss sie beglaubigt bzw. beurkundet werden? Wie weit reicht die Vollmacht?
Können mehrere Personen gleichzeitig bevollmächtigt werden? Der Schwerpunkt der Broschüre liegt
auf den Rechten und Pflichten des Bevollmächtigten: Ab wann kann ich von einer Vollmacht
Gebrauch machen? Worum muss ich mich als Erstes kümmern? Was darf ich alles rechtlich tun? Darf
ich Schenkungen tätigen? Darf ich eine Untervollmacht erteilen? Hafte ich für Fehler? Im Detail
dargestellt werden vier klassische Situationen in denen der Bevollmächtigte handeln soll:
Ärztliche Behandlung: Wie sieht die Stellvertretung bei riskanten Eingriffen und bei der
Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen aus? Welche Bedeutung hat eine
Patientenverfügung und wie wird sie durchgesetzt? Wohnungs- und Heimangelegenheiten
Aufenthaltsbestimmung: Welche rechtlichen Befugnisse hat ein Bevollmächtigter um in diesen
Fällen für den Vertretenen zu entscheiden? Geschlossene Unterbringung des Vollmachtgebers:
Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Bevollmächtigte wenn eine geschlossene Unterbringung
z.B. zur Vermeidung einer Selbstschädigung oder zur Untersuchung und Heilbehandlung notwendig
ist? Kann er notwendige ärztliche Behandlungen auch bei einem uneinsichtigen Patienten
durchsetzen? Vermögenssorge: Inwieweit kann der Bevollmächtigte rechtlich verbindlich für den
Vertretenen handeln? Vorteile auf einen Blick übersichtlich leicht verständliche Erläuterung
für die komplexe Thematik mit vielen Beispielen Zur NeuauflageIn der 6. Auflage ist u.a. die
neue Rechtslage ab dem 1.1.2023 eingearbeitet (Vormundschafts- und
Betreuungsrechtsreform).ZielgruppeFür Bevollmächtigte Verfasser von Vorsorgevollmachten und
deren Angehörige Betreuer und Betreuungsvereine kommunale Betreuungsstellen Ärzte und
Pflegekräfte Kliniken und deren Sozialdienste.