Zum Werk Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie zum Schutz von Personen die Verstöße gegen das Unionsrecht melden setzt die
Richtlinie (EU) 2019 1937 in nationales Recht um das Gesetz trat am 2. Juli 2023 nach einem
turbulenten Gesetzgebungsverfahren in Kraft. Das Ziel ist einen höheren Hinweisgeberschutz mit
den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung die zum Ergreifen von
Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden so in Einklang zu bringen dass bürokratische
Belastungen handhabbar bleiben. Das vorliegende Werk kommentiert das neue Recht und bietet
Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Materie. Vorteile auf einen Blick höchste
Aktualität von einem führenden Autor in den Bereichen Arbeits- und Abreitnehmerrecht Autorinnen
und Autoren mit ausgewiesener Expertise aus Lehre und Praxis Zielgruppe Für Compliance- und
Personalabteilungen Betriebsräte Arbeitsrechtskanzleien sowie Vorstände bzw. Geschäftsführung
von Unternehmen.