Zum Werk Der Kommentar zur SE (europ. AG) und zur grenzüberschreitenden Umwandlung wurde von
ausgewiesenen Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der SE und der grenzüberschreitenden
Mobilität von Unternehmengeschrieben. Er soll in wissenschaftlich fundierter Weise den
Bedürfnissen der Praxis gerecht werden. Kommentiert wird nicht nur das Recht der SE (SE-VO
SEAG und das die Beteiligung der Arbeitnehmer regelnde SEBG). Erläutert wird vielmehr auch das
Recht der - in der Gestaltungspraxis häufig eine Alternative zur Gründung einer SE bildenden -
grenzüberschreitenden Umwandlung in seinen drei Unterarten der Verschmelzung der Spaltung und
des Formwechsels nämlich §§ 305-345 UmwG das MgVG und das MgFSG. Ein umfangreicher Abschnitt
ist den steuerrechtlichen Vorschriften über die SE und die grenzüberschreitende Umwandlung
gewidmet. Kommentiert werden SE-VO mit SEAG SE-Beteiligungsgesetz - SEBG Recht der
grenzüberschreitenden Verschmelzung (§§ 305 ff. UmwG MgVG) Recht der grenzüberschreitenden
Spaltung (§§ 320 ff. UmwG MgFSG Recht des grenzüberschreitenden Formwechsels (§§ 333 ff. UmwG
MgFSG) die SE im Steuerrecht Vorteile auf einen Blick kompakte Darstellung aller die SE
betreffenden Probleme einschließlich grenzüberschreitende Unternehmensmobilität Mitbestimmung
und Steuerrecht praxisorientiert Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt neue
Rechtsprechung und Literatur ferner die folgenden seit der Vorauflage in Kraft getretenen
Reformgesetze: G über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen (FüPoG
II) G zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL MoPeG G zur Einführung virtueller
Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und
restrukturierungsrechtlicher Vorschriften G zur Umsetzung der Umwandlungs-RL (UmRUG) G zur
Umsetzung der RL (EU) 2021 2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen ZukunftsfinanzierungsG Zielgruppe Für
Rechtsanwaltschaft Richterschaft Unternehmen Bibliotheken.