Dem Rechtshistoriker Joseph Georg Wolf ist es in sensibler editorischer Arbeit gelungen das
Manuskript des zweiten Bandes der Römischen Rechtsgeschichte von Franz Wieacker zur
Publikationsreife zu bringen. So kann der vollständige Haupttext ein Teil des
wissenschaftlichen Apparats und die aktualisierte Bibliographie eines Grundlagenwerks zur
Römischen Rechtsgeschichte aus der Feder eines der bedeutendsten Rechtshistoriker des 20.
Jahrhunderts der Öffentlichkeit übergeben werden. Nach dem Tode des großen Gelehrten Franz
Wieacker 1994 schien es lange Zeit zweifelhaft ob jemals das Manuskript des zweiten Bandes zur
Römischen Rechtsgeschichte in Buchform vorgelegt werden könnte - editorische Probleme stellten
sich in großer Zahl. Dank jahrelanger Rekonstruktionsbemühungen seines Nachlaßverwalters des
Freiburger Rechtshistorikers Joseph Georg Wolf gelang es diesem schließlich dennoch den
vollständigen Haupttext des von Wieacker selbst für das Handbuch konzipierten und verfaßten
Manuskripts und ebenso die wissenschaftlichen Annotationen zu den ersten sieben Paragraphen zu
transkribieren. In Abstimmung mit dem Verlag wurde bewußt darauf verzichtet die Anmerkungen
über diese sieben Paragraphen hinaus zu erweitern da gerade dieser Bereich in Wieackers
Publikationen stets so viele Besonderheiten der wissenschaftlichen Durchdringung der Quellen
sowie der Aufbereitung und Problematisierung der Sekundärliteratur aufweist daß dieser eigene
Gestus des Autors nicht verfälscht werden sollte. Statt dessen wurde dem Werk eine aktuelle
von dem Passauer Rechtshistoriker Ulrich Manthe in Zusammenarbeit mit Marius Bolten neu
erarbeitete umfassende Bibliographie zu den weiteren Paragraphen beigegeben die der Gliederung
Wieackers folgt.