Zum Werk Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind Höhe und Form der Leistungen nicht nur
für materiell hilfebedürftige Asylsuchende geregelt sondern auch für Geduldete und
Ausländerinnen und Ausländer die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind. Der Kommentar
verschafft einen schnellen und verlässlichen Überblick über die zuletzt hektischen
Entwicklungen im Asylbewerberleistungsrecht. Vorgestellt werden zugleich auch die Vorschriften
des Asylgesetzes (AsylG) sowie des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf die das AsylbLG
unmittelbar Bezug nimmt (vgl. §1 AsylbLG). Vorteile auf einen BlickVerbindung von
wissenschaftlichem Anspruch und PraxistauglichkeitVerknüpfung von AsylbLG mit AsylG und
AufenthGauch für Nicht-Juristinnen und Nicht-Juristen Zur Neuauflage Die aktuelle Neuauflage
berücksichtigt bereits die ab 2025 geltenden neuen Regelsätze sowie die jüngsten Änderungen
durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (u.a. Vorrang von
Sachleistungen gegenüber Geldleistungen bei Überbrückungsleistungen). Weitere Änderungen
gegenüber der Vorauflage sind:G zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des AsylsystemsArt.
15 G zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und SozialrechtArt. 3
RückführungsverbesserungsGNr. 1 2 Beschl. des BVerfG - 1 BvL 3 213 vom 19.10.2022Art. 4 G zur
Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen
Mindestsicherungssystemen sowie zur Änd. des FinanzausgleichsGArt. 18 G zur Stärkung der
Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änd. weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie Zielgruppe Für Sozial- und Verwaltungsgerichte Rechtsanwaltschaft und
Fachanwaltschaft für Sozial- und Verwaltungsrecht Mitarbeitende von Sozial- und
Ausländerbehörden sowie für alle Beraterinnen und Berater Interessierten und Ehrenamtlichen
in der Sozialberatung und Flüchtlingshilfe.